Unterweisungen
Um einen sicheren Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen zu erreichen, müssen alle Beteiligten alle wesentlichen Informationen erhalten. Ihre Mitarbeiter können sich allerdings nur richtig verhalten, wenn sie von Ihnen über die Arbeitsabläufe, Gefahren, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen und das Verhalten bei Störung und Notfällen ausreichend informiert werden. Daher stellen die Sicherheitsunterweisungen einen wesentlichen Bestandteil Ihres Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Prävention dar.
Gibt es eine rechtliche Grundlage?
Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" sowie viele andere Vorschriften verpflichten den Unternehmer, seine Mitarbeiter über Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Abwehr zu unterweisen und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in angemessenen Abständen, mindestens einmal jährlich.
Die Sicherheitsunterweisungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden:
- bei Neueinstellungen oder internen Arbeitsplatzwechseln von Mitarbeitern
- vor der Aufnahme spezieller Tätigkeiten
- vor Arbeiten in ungewohnter Umgebung, z.B. Störungssuche, Instandhaltung
- bei Erkennen unsicheren Verhaltens
- bei aktuellen Anlässen
Welche Vorteile ergeben sich für Sie als Unternehmer?
- Störungsfreier Betriebsablauf
- Gesicherte Qualität
- Geringere Ausfallzeiten und Krankheiten
- Sorgsamer Umgang mit Maschinen und Anlagen
- Kostenreduzierung
- Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
Meine Dienstleistung für Sie:
- Erstellung eines Unterweisungskonzepts für die jährliche Unterweisung
- Bereitstellung von Unterweisungsnachweisen
- Bereitstellung der Dokumente
- Erstellung unternehmensspezifischer Unterweisungsinhalte
- Durchführung der jährlichen Mitarbeiterunterweisung